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Zustandsfeststellung Die Zustandsfeststellung nach § 650 BGB kommt zur Anwendung, wenn die Abnahme verweigert wird. Dies ist nach dem neuen Bauvertragsrecht für den Unternehmer eine Möglichkeit den Auftraggeber durch Fristsetzung zur weiteren Mitwirkung aufzufordern. 

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|  |  |  | Sachverständiger Robert Rötzer
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roerob@t-online.de |
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