Home
Auftraggeber
Dienstleistungen
Privatgutachten
Schadensfälle
Stichworte
Technik aktuell
Zustandsfeststellung
Referenzen
AGB's
Kontakt
Gästebuch
Diashow
Impressum
Vita
Preisliste

 

Lebenslauf

1977 -1980 Spenglerlehre

1983 Fachabitur Technik

1984 - 1988 Gesellenzeit in München

1987/88  Meisterbrief

von 1988 bis heute selbstständig - Spenglerei - Dachdeckerei in Traunstein

 

2002 Betriebswirt (HWK)

 

seit 2006 öffentlich bestellter und vereidigter

Sachverständiger für Spenglerarbeiten

 

 

Bestellung 
Die Berufsbezeichnung "Sachverständiger" ist rechtlich nicht geschützt. Auch ein nicht ausreichend qualifizierter Gutachter darf sich grundsätzlich als Sachverständiger bezeichnen.
Der Gesetzgeber sieht deshalb die öffentliche Bestellung vor, die einem Sachverständigen bescheinigt, dass er auf seinem Fachgebiet besonders qualifiziert ist.

Unabhängig und unparteiisch 
Öffentlich bestellte Sachverständige werden darauf vereidigt, unabhängig und unparteiisch zu handeln. Durch von ihnen erstellte neutrale Gutachten wird der Ruf und die Position des Auftraggebers gestärkt.
Es entfällt der Verdacht , sich auf ein unvertretbar parteiisches Gutachten zu verlassen. Dritte, denen diese Gutachten vorgelegt werden, können auf die Ergebnisse vertrauen. Die Gerichtsprozessordnung verlangt, dass ein öffentlich bestellter Sachverständiger bevorzugt beauftragt wird, da er unabhängig und unparteiisch ist.
Auch wenn ein öffentlich bestellter Sachverständiger im Team (z. B. Prüfgesellschaft) arbeitet, ist er immer persönlich für seine Leistung als Sachverständiger verantwortlich.

 Qualifikation
Öffentlich bestellt werden ausschließlich Sachverständige mit herausragender Qualifikation. Nur nach einem aufwendigen Prüfverfahren erhalten sie das Gütesiegel der öffentlichen Bestellung.
Auch danach stehen sie unter der Aufsicht der vom Staat beauftragten Bestellungskörperschaft (z. B. Industrie- und Handelskammer IHK), die den Status als öffentlich bestellter Sachverständiger wieder aberkennen kann, wenn die Qualifikation den aktuellen Anforderungen nicht mehr genügt.
Zusätzlich wird ein öffentlich bestellter Sachverständiger auch geprüft, ob er vertrauenswürdig und persönlich integer ist. Dies ist ebenfalls Voraussetzung, um das begehrte Qualitätssiegel der öffentlichen Bestellung führen zu dürfen.

Aufgaben und Aufträge 
Öffentlich bestellte Sachverständige erstellen Gutachten, die Ursachen ermitteln oder Tatsachen feststellen. Sie beraten, verantworten regelmäßige Überprüfungen, analysieren und bewerten.
Auch als Schiedsgutachter sind sie tätig: wenn zwei Vertragspartner vereinbaren, dass sie das fachliche Urteil eines Sachverständigen als verbindlich anerkennen, sorgen sie für Rechtssicherheit; eine gerichtliche Auseinandersetzung wird vermieden.

Vergütung
Da es keine einheitliche Vergütungsordnung gibt, handeln privater Auftraggeber und Sachverständiger ihre Verträge frei aus. Im Gerichtsverfahren wird ein Sachverständiger nach dem Zeugen- und Sachverständigen-Entschädigungsgesetz ZSEG entschädigt.

Vertrauen und Sicherheit 
Die Beauftragung eines öffentlich bestellten Sachverständigen gibt Sicherheit für private, unternehmerische und gerichtliche Entscheidungen. Dies hat den Gesetzgeber veranlasst, die öffentliche Bestellung einzuführen.
Die Anerkennung der besonderen Qualifikation der Dienstleistungen dieser Sachverständigen erleichtert Verbrauchern, Gerichten und Unternehmen die Auswahl von Sachverständigen und garantiert, dass die Gutachten den hohen Anforderungen gerecht werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachverständiger Robert Rötzer  | roerob@t-online.de